Klage darf in Ruhe überlegt sein

Mobbing

Fühlen sich Arbeitnehmer gemobbt, können sie sich rechtliche Schritte reiflich überlegen. Vertragliche Ausschlussklauseln, die häufig eine Frist für Klagen setzen, greifen hier nicht, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 20. Juni 2013 (Az. 8 AZR 280/12) entschied.

Die Klägerin war nach eigenem Vorbringen von ihrem Vorgesetzten fast täglich als »doof«, »blöd« oder »unfähig« bezeichnet worden. Zudem sei sie sexuell belästigt worden. Schon nach zweieinhalb Monaten war sie dauerhaft k...


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