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Pfusch am Bau
Uwe Kalbe zum Gerichtsentscheid, dass Schwarzarbeiter nicht zu Garantieleistungen verpflichtet werden können
Jemand, der jemand anderen schwarz beschäftigt, von ihm etwa seine Auffahrt pflastern lässt, kann keinen Schadenersatz geltend machen, wenn dieser Pfusch hinterlässt. So logisch dieses Urteil klingt und so häufig es auf deutschen Baustellen überprüft werden könnte, so überraschend scheint es für den Kläger gewesen zu sein. Bis zum Bundesgerichtshof hatte sich der Mann mit der holprigen Auffahrt...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/829087.pfusch-am-bau.html
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