Pfusch am Bau

Uwe Kalbe zum Gerichtsentscheid, dass Schwarzarbeiter nicht zu Garantieleistungen verpflichtet werden können

  • Lesedauer: 2 Min.

Jemand, der jemand anderen schwarz beschäftigt, von ihm etwa seine Auffahrt pflastern lässt, kann keinen Schadenersatz geltend machen, wenn dieser Pfusch hinterlässt. So logisch dieses Urteil klingt und so häufig es auf deutschen Baustellen überprüft werden könnte, so überraschend scheint es für den Kläger gewesen zu sein. Bis zum Bundesgerichtshof hatte sich der Mann mit der holprigen Auffahrt hinaufgeklagt, also den Entscheidungen der Vorinstanzen widersprochen. Darin liegt auch der Grund dafür, dass sich nach dem Urteil das Gefühl nicht recht einstellen will, hier sei Recht geschehen. Der Geschichte fehlt das moralische, will sagen rechtsstaatliche Ende, weil der Hausbesitzer offenbar keinen Augenblick in den Ruch gerät, selbst Rechtsbrecher zu sein.

Andererseits ist dies nur logisch. Jemand, der die Umsatzsteuer sparen will und privat Schwarzarbeiter beschäftigt, tut nichts anderes als der Unternehmer, der Billiglöhne zahlt, die mit Hartz IV aufgestockt werden müssen. Nämlich volle Leistung zu erwarten, aber nur die halben Kosten zu tragen - mit dem Unterschied, dass der eine das Gesetz in die eigene Hand nimmt und der zweite Gesetze nutzt, die es schon gibt. Und weil sein Credo so gut in die Landschaft passt, weil es ziemlich ungerecht ist, dass die Wirtschaft etwas darf, dass er nicht darf, kann einem der Mann mit der Auffahrt fast schon wieder ein bisschen leid tun.

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