Bis das Nasenbein bricht

Prozess gegen Münchner Polizisten begann

  • Lesedauer: 2 Min.
Das Münchner Amtsgericht verhandelte am Dienstag über die Prügelaffäre in einer Münchner Polizeiinspektion. Ein Polizist soll dort einer gefesselt am Boden liegenden jungen Frau mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen haben.

München (dpa/nd). In der Prügelaffäre auf einer Münchner Polizeiwache hat der angeklagte Polizist einen gezielten Faustschlag gegen eine gefesselte Frau bestritten. Der 33-jährige Beamte muss sich seit Dienstag wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Er soll der am Boden liegenden Frau mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen haben.

Der Angeklagte sagte zum Auftakt des Prozesses, er habe versucht, die aufgeregte Frau zu beruhigen. Sie haben ihn angespuckt und sei mit dem Oberkörper hochgeschnellt. Aus Angst, sie könnte ihn treffen, habe er blitzschnell zu seinem Schutz eine Armbewegung in Richtung ihres Gesichts gemacht. Der Anwalt der Frau, die als Nebenklägerin an dem Prozess teilnimmt, fragte den Beamten, ob er keine Alternative gesehen habe. »Wenn ich ein halbes Jahr Zeit habe, mir das zu überlegen«, antwortete der Polizist. »Aber in dem Moment habe ich keine andere Alternative gesehen.« Die 22-jährige Frau wirft dem Polizisten vor, er habe sie ins Gesicht geschlagen.

Der Prozess ist kein Einzelfall. Immer wieder gibt es in Bayern Disziplinar- oder sogar Strafverfahren gegen Beamte wegen möglicher Vergehen bei der Berufsausübung. Zuletzt wurde im November 2012 der suspendierte Rosenheimer Polizeichef wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Der Beamte hatte den Kopf eines gefesselten Schülers im Herbst 2011 auf der Wache gegen die Wand geschlagen, das Opfer getreten und geohrfeigt.

Im Mai 2012 stellte das Amtsgericht Rosenheim das Verfahren gegen eine vierköpfige Familie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein. Es sah nur eine geringe Schuld der Angeklagten. Hintergrund des Prozesses war ein Polizeieinsatz vom Herbst 2010 in Schechen. Nach Aussage der Beschuldigten, darunter ein pensionierter Polizist, und von Zeugen war es dabei zu einer regelrechten Gewaltorgie der Beamten gekommen. Die Ermittlungsverfahren gegen die Rosenheimer Polizisten waren aber eingestellt, die Familie hingegen angeklagt worden.

Im Oktober 2010 wurde ein Würzburger Polizist zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt, weil er beschuldigten Frauen einen Straferlass gegen Sex angeboten hatte. Der Beamte hatte in den Akten gezielt nach Frauen gesucht.

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