Bewährungsstrafe für Polizisten

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München (dpa/nd). Ein Münchner Polizist ist wegen Schlägen gegen eine gefesselte Frau zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Amtsrichter verhängte zudem wegen Körperverletzung im Amt eine Geldauflage von 3000 Euro, die der Beamte an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss. Der 33-Jährige hatte im Januar der Frau auf der Polizeiwache München-Au mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen. Der Richter ging allerdings von einer Provokation seitens der jungen Frau aus, die den Beamten unter anderem bespuckt hatte. In diesem Zusammenhang sah er zwar eine Notwehrlage. Jedoch hätte der Beamte nicht zuschlagen dürfen. »Ihre Handlung war nicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff anzuwehren.«

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