Zu schnell durchsucht

Justizstreit um Vorgehen der Ermittler bei Rostocker Feuerwehr-Affäre

Waren die Ermittler bei den Durchsuchungen der Rostocker Feuerwachen doch zu eifrig? Das Amtsgericht meint Ja und unterstreicht mit seinem nachträglichen Veto die Bedeutung von richterlichen Genehmigungen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Rostock (dpa/nd). Der umstrittene Polizeieinsatz gegen möglichen Datenmissbrauch in Rostocker Feuerwachen hat einen Justizstreit zur Folge. Das Amtsgericht der Stadt entschied am Donnerstag, dass die Durchsuchung der zwei Wachen ohne vorherige richterliche Genehmigung rechtswidrig war und lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Bestätigung ab. Daraufhin legte die Ermittlungsbehörde nach eigenen Angaben umgehend Beschwerde beim Landgericht ein.

»Anlass für die Entscheidung der Strafverfolgungsorgane war eine zum Zeitpunkt der Maßnahmen, so von der Hansestadt Rostock mitgeteilte, akute Gefährdungssituation für hochsensible Daten der Rettungsleitstelle«, teilte die Staatsanwaltschaft zur Begründung ihres Einspruchs mit. Damit seien »die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden vertretbar« gewesen. Die Auswertung der beschlagnahmten Rechentechnik sei zudem »angesichts des sich inzwischen erhärteten Tatverdachts« zwinge...


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