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Vertrag bei teilweiser Schwarzarbeit nichtig
Rechtsfrage
Schleswig (dpa/nd). Auch bei einer nur teilweisen Vereinbarung von Schwarzarbeit kann der Handwerker weder eine Zahlung noch die Erstattung des Wertes von erbrachten Leistungen verlangen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG), in einem solchen Fall sei der gesamte Vertrag nichtig (Urteil vom 16.08.2013, Az. 1 U 24/13). Kläge...
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