Den Staat übervorteilt?

Justiz ermittelt zu Immobiliengeschäft

  • Lesedauer: 1 Min.

Oranienburg (dpa). In der Affäre um möglicherweise unsaubere Immobiliengeschäfte in Oranienburg hat die Brandenburgische Bodengesellschaft (BBG) die Vorwürfe zurückgewiesen. Ein spekulativer Weiterverkauf des ehemaligen Militärgeländes habe »definitiv nicht stattgefunden«, erklärte BBG-Geschäftsführerin Andrea Magdeburg am Freitag.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die damals noch landeseigene BBG soll die 65 Hektar 2009 für rund 205 000 Euro an eine Firma und damit deutlich unter Wert verkauft haben. Dem Land Brandenburg soll dadurch ein Millionenbetrag verloren gegangen sein. Denn wenig später wurden Teile des Geländes angeblich für acht Millionen Euro weiterverkauft. »Diese explosive Steigerung ist nicht zu erklären«, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Die BBG begründet den günstigen Verkaufspreis mit der aufwendigen Beseitigung von Altlasten und Munition: »Beim theoretischen Abzug all dieser Aufwendungen wäre für diese Teilliegenschaft ein negativer Verkehrswert entstanden.« Nach Aussage von Finanzminister Helmuth Markov (LINKE) ist dem Land durch das Immobiliengeschäft in Oranienburg kein Schaden entstanden. CDU-Fraktionschef Dieter Dombrowski forderte als Konsequenz, eine »Spekulationsklausel« einzuführen. Diese könne aussagen, dass beim Verkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraums der Staat am Gewinn zu beteiligen sei.

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