Urteil bestätigt

  • Malene Gürgen
  • Lesedauer: 2 Min.

Für Ayfer H. ist es eine schwere Niederlage. Das Landgericht Berlin bestätigte gestern ein im März gefälltes Urteil, das gegen die 49-Jährige wegen verschiedener Delikte eine Geldstrafe von 1600 Euro verhängt hatte. Ayfer H. hatte dagegen Berufung eingelegt. Denn sie sieht sich nicht als Täterin, sondern als Opfer, und zwar von Rassismus und Polizeigewalt.

Die Dokumentation ihres Falls, veröffentlicht von der »Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt« (KOP) liest sich abenteuerlich. Bei einem Elterngespräch in der Schule ihres Sohnes kam es im März 2012 laut der Darstellung von H. zunächst zu einem Wortgefecht zwischen H. und dem Direktor. Weil der Direktor sie rassistisch beleidigte, rief Ayfer H. die Polizei. Als diese eintraf, wurde jedoch alles noch viel schlimmer: Laut Aussage von H. ignorierten die Beamten ihre Äußerungen und sprachen nur mit dem Schulpersonal. Als Ayfer H. zur Unterstützung ihren Familienhelfer anrufen wollte, wird ihr das von einem Beamten verboten. Im Bericht der »KOP« schildert H., wie zwei der Beamten ihr daraufhin ins Gesicht schlagen, sie als »Scheiß Türkin« beschimpfen, zu Boden stoßen und ihr Handschellen anlegen. Sie wird wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch angezeigt. Ayfer H. wiederum erstattet ebenfalls Anzeige wegen Körperverletzung, diese wird aber später eingestellt.

»Das Urteil ist ein schlimmes Signal an alle Polizeibeamten«, sagt Biplab Basu von der KOP. »Es sagt: Ihr könnt machen, was ihr wollt.« Über rassistische Polizeigewalt, so Basu, gebe es in Deutschland zwar vielleicht eine Diskussion - »aber juristisch wird sie in keiner Weise geahndet«. Die KOP will Ayfer H. auch weiterhin unterstützen. In Revision werde H. aber wahrscheinlich nicht gehen.

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