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Das Ausparken ist erst nach 30 Metern vorbei
Verkehrsrecht
Wer sein Auto aus einer Parklücke am Straßenrand fährt, hat den Ausparkvorgang erst beendet, wenn er danach 30 Meter gefahren ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 25. Januar 2013 (Az. 344 C 8222/11) hervor.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/832129.das-ausparken-ist-erst-nach-metern-vorbei.html
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