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In einem solchen Fall keine Gewährleistung
Schwarzarbeit
Wer mit einem Handwerker vereinbart, dass dessen Leistung ohne Rechnung und Mehrwertsteuer abgerechnet werden soll, hat keinen Anspruch auf Gewährleistung. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 1. August 2013 (Az. VII ZR 6/13) feststellte, ist ein derartiger Vertrag nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz als nichtig anzusehen. Darüber informiert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/832141.in-einem-solchen-fall-keine-gewaehrleistung.html
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