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VGH kippt Frankfurter Südumfliegung

  • Lesedauer: 1 Min.

Kassel (dpa/nd). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat überraschend die sogenannte Südumfliegung am Frankfurter Flughafen gekippt. Die Richter gaben am Dienstag acht Kommunen und fünf Privatleuten aus Hessen und Rheinland-Pfalz Recht, die gegen die Südumfliegung geklagt hatten. Diese war für Flugzeuge mit Zielen im Norden eingeführt worden, um Regionen im Westen des Flughafens zu entlasten. Die Maschinen fliegen dazu nach dem Start zunächst eine weite Südkurve, um erst danach in größerer Höhe nach Norden abzudrehen. Einige Kommunen im Rhein-Main-Gebiet sehen sich dadurch zu Unrecht stärker belastet.

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