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Varvarin: Kein Schadensersatz für NATO-Opfer

Bundesverfassungsgericht spricht Deutschland frei

Angehörige von zivilen Opfern des NATO-Luftangriffs auf die Brücke von Varvarin während des Kosovo-Krieges 1999 haben keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Deutschland. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Verfassungsbeschwerden wurden nicht angenommen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/832243.varvarin-kein-schadensersatz-fuer-nato-opfer.html

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