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Integrationskurs

Eine 62-jährige türkische Analphabetin darf nicht verpflichtet werden, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte in einem Urteil vom 16. August 2013 (Az. 11 S 208/13) klar, dass Ausländerbehörden bei Integrationskursen einen Ermessensspielraum haben. Für die Frau, die unter einer Krankheit leide, sei die Teilnahme unzumutbar. Die Integrat...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/832731.integrationskurs.html

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