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Rückwirkende Anerkennung ist nur ausnahmsweise möglich
Behinderung
Eltern können für ihr behindertes Kind nur unter engen Voraussetzungen eine rückwirkende Schwerbehinderten-Anerkennung beanspruchen. Dazu muss mindestens die Schwerbehinderung auch für die Vergangenheit konkret festgestellt worden sein.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/832749.rueckwirkende-anerkennung-ist-nur-ausnahmsweise-moeglich.html
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