Sparen oder Baudarlehen tilgen?

Vermögenswirksame Leistungen (Teil 2 und Schluss)

  • Lesedauer: 4 Min.
Vom Tellerwäscher zum Millionär? Das geht in Deutschland selbst mit »vermögenswirksamen Leistungen« nicht - ein Vermögen ist damit nicht zu machen. Doch vermögenswirksame Leistungen, kurz VL genannt, werden von vielen Arbeitgebern zusätzlich zum Lohn oder zur Ausbildungsvergütung gezahlt - mal freiwillig, mal aufgrund von betrieblichen Vereinbarungen und meistens aufgrund von Tarifverträgen mit Gewerkschaften.

Einige Tarifverträge in der Metall-, Elektro- und Chemieindustrie setzen die VL mittlerweile für den gezielten Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge ein. In der Öffentlichkeit kaum bekannt und von den Banken ungeliebt ist die Tilgung eines Baudarlehens mittels VL. »Fürs eigene Alter sparen oder heute lieber das Baudarlehen tilgen?« - das steht also als Frage.

Im Tarifvertrag steht, ob Sie Anspruch auf VL haben. Sie können auch den Betriebsrat oder die Bank fragen. Wenn ja, müssen sie nur noch einen Sparvertrag abschließen - und der Chef zahlt. Übrigens: Wer kein Extrageld vom Arbeitgeber bekommt, kann trotzdem einen VL-Vertrag abschließen - das Gehalt wird dann entsprechend gekürzt.

Laufzeit sieben Jahre

Alle VL-Sparformen haben eines gemeinsam: Die Verträge laufen mindestens sieben Jahre. Aber nicht jede Sparform macht Sinn. So werden heute Banksparpläne und Kapitallebensversicherungen nicht mehr öffentlich gefördert. Förderfähig sind nur noch zwei Varianten und, der Clou, die können Sie gleichzeitig mit ihren Fördertöpfen nutzen! Insgesamt werden dann VL bis zu 870 Euro jährlich mit einer staatlichen Sparzulage begünstigt.

Welche Variante Sie auch wählen, die Arbeitnehmersparzulage muss jährlich mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Gefördert wird vom der Staat die Variante »Kapitalbeteiligung«. Das sind:

● Investmentfondsanteile oder

● Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften (eG).

Für bis zu 400 Euro vermögenswirksame Leistungen, mit denen Aktienfonds oder andere Beteiligungen erworben wurden, gibt es eine Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent. Die Höhe der Prämie erscheint verlockend. Doch bedenken Sie: Sparen in Aktienfonds ist riskanter als ein Bausparvertrag.

Gefördert wird auch die zweite Variante »Baufinanzierung«. Das ist entweder

● ein Bausparvertrag oder

● eine Darlehenstilgung bei einer selbst genutzten Immobilie.

Beim Bausparen ist es egal, ob sie später Haus oder Wohnung finanzieren wollen oder nicht. Für vermögenswirksame Leistungen bis zu 470 Euro, die in Bausparverträgen angelegt oder zur Entschuldung von Wohneigentum verwendet werden, beträgt die Sparzulage neun Prozent. Zusätzlich können Sparer mit VL-Bausparverträgen unter bestimmten Bedingungen noch eine Wohnungsbauprämie kassieren. Je nach Vertragsgestaltung fließt das Geld als Sondertilgung oder als reguläre Zusatzrate auf das Darlehenskonto.

Tilgung eines Baukredits

Kreditinstitute bieten diese Baufi-Variante allerdings nur zögerlich an, weil ihnen bei einem Abschluss die lukrative Provision für die Vermittlung eines herkömmlichen Bausparvertrages oder hohe Kreditzinsen für eine Baufinanzierung entgehen.

Dazu ein Tipp: Fragen Sie also gezielt nach dieser Variante »Baufinanzierung«! Für den VL-Sparer lohnt sich die Zusatztilgung häufig mehr als das klassische Sparen, weil die eingesparten Kreditzinsen höher ausfallen als die Zinsen für das Bausparguthaben.

Dazu rät auch die Stiftung Warentest. Eigenheimbesitzer, die noch ein Baudarlehen tilgen müssen, sollten die VL dafür verwenden. Etwas Lukrativeres gibt es für sie nicht.

Experten rechnen das an einem Beispiel vor: Fließen monatlich 40 Euro zusätzlich auf das Kreditkonto, verringert sich die Restschuld bei einem effektiven Zinssatz von 4,5 Prozent nach zehn Jahren um gut 6019 Euro. Arbeitnehmer mit einem Einkommen von maximal 17 900 Euro im Jahr erhalten zudem die Arbeitnehmersparzulage (maximal 43 Euro im Jahr).

Es gibt zwei Möglichkeiten, um mit den VL einen Baukredit zu tilgen. Entweder lassen Sie sich die VL-Zahlungen auf Ihr eigenes Konto überweisen. Dann müssen Sie dem Chef aber die Verwendung für die Schuldentilgung durch das Kreditinstitut bestätigen lassen. Einfacher ist es, Ihre Firma überweist die Summe direkt auf das Darlehenskonto.

Allerdings sind Kreditinstitute während der Zinsbindung eines Hypothekenkredits meist nicht bereit, nachträglich eine höhere Tilgung durch VL zu vereinbaren. Kaum Probleme soll es dagegen bei Bauspardarlehen geben. Wer demnächst einen neuen Baukredit abschließen möchte, sollte mit dem Kreditinstitut die Verwendungen von VL für die Schuldentilgung vereinbaren.

Hermannus Pfeiffer


Buchtipp

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