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Nur teilweise - aber Vertrag dennoch nichtig

Schwarzarbeit

Auch bei einer nur teilweisen Vereinbarung von Schwarzarbeit kann der Handwerker weder eine Zahlung noch die Erstattung des Wertes von erbrachten Leistungen verlangen. Am 16. August 2013 gab es eine Entscheidung des schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/833447.nur-teilweise-aber-vertrag-dennoch-nichtig.html

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