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Räumung für S21

Gericht: Eigentümer muss Wohnung aufgeben

Mannheim (dpa/nd). Wegen weiterer Bauarbeiten für das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 muss ein Mann seine Eigentumswohnung räumen, und zwar bis kommenden Montag. Diese Entscheidung vom 19. September hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim mitgeteilt. Das Gebäude soll abgerissen werden, damit auf dem Grundstück die Einfahrt zum geplanten Fildertunnel, einem wichtigen Teil des Bahnn...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/833775.raeumung-fuer-s.html

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