Räumung für S21
Gericht: Eigentümer muss Wohnung aufgeben
Mannheim (dpa/nd). Wegen weiterer Bauarbeiten für das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 muss ein Mann seine Eigentumswohnung räumen, und zwar bis kommenden Montag. Diese Entscheidung vom 19. September hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim mitgeteilt. Das Gebäude soll abgerissen werden, damit auf dem Grundstück die Einfahrt zum geplanten Fildertunnel, einem wichtigen Teil des Bahnnetzes, entstehen kann. Dem Gericht zufolge überwiegt in dem Fall das öffentliche Interesse. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
Der Mann hatte sich mit seiner Klage gegen ein Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs aus dem Jahr 2006 gewehrt. Dieser berechtigt die Bahn, das Gebäude abzureißen. Das Gericht betonte nun, dass das Grundstück des Mannes benötigt werde, weil es eine »Schlüsselstellung« für den Bau der Tunneleinfahrt habe.
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