Ohrfeigen in der Länderkammer

Vier Gesetze scheitern im Bundesrat an einer rot-rot-grünen Mehrheit

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Oppositionsparteien haben im Bundesrat mehreren Gesetzen die Zustimmung verweigert. Vertreter der Bundesregierung sind erzürnt.

Im Gegensatz zum Bundestag, der sich nach jeder Wahl neu konstituieren muss, tagt der Bundesrat permanent seit seiner Gründung am 7. September 1949. An dieser unscheinbaren Differenz sind gestern gleich vier Gesetze der schwarz-gelben Koalition in der Länderkammer geplatzt. Formal sind sie lediglich in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Aber damit scheitern sie an einer Tücke der Geschäftsordnung des Bundestages - dem »Diskontinuitätsprinzip«: Gesetzesvorlagen, die bis zum Ende der Wahlperiode nicht verabschiedet worden sind, verfallen automatisch. Für Volker Kauder, den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist das die Fortsetzung der »Verhinderungspolitik« der vergangenen Monate: »Wieder kommen bei Rot-Rot-Grün nicht erst die Menschen und das Land, sondern die Partei.« Nach Ansicht der Mehrheit in der Länderkammer ist es jedoch um die vier Gesetze nicht wirklich schade.

Das betrifft das Gesetz zur »Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung«, die Kritiker für zu lasch halten, weil es vor allem auf die Selbstregulierung durch die Aufsichtsräte setzt. Auch das Gesundheitspräventionsgesetz geht den Ländern nicht weit genug. Ab 2014 sollen die Gesetzlichen Krankenkassen sieben Euro pro Versichertem für Gesundheitsvorsorge ausgeben. Für den rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Alexander Schweitzer (SPD) ist das viel zu wenig. Genauso wie die Linkspartei im Bundestag pocht er darauf, dass die gesetzlichen Kassen die Finanzierungslast nicht alleine tragen. In dem Gesetz soll zugleich die Bekämpfung der Korruption in der Ärzteschaft geregelt werden. Für die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks führt dies zu einem »Drei-Klassen-Recht bei Korruption«: »Mediziner im Krankenhaus werden mit dem Strafrecht verfolgt, niedergelassene Kassenärzte nach dem Sozialgesetzbuch nur auf Antrag Dritter und die Ärzte von Privatpatienten können straffrei bestochen werden.«

Mit der Förderung der privaten Versicherungswirtschaft beschäftigte sich auch das Betreuungsgeldergänzungsgesetz. Das Betreuungsgeld soll um 15 Euro aufgestockt werden, wenn diese zur privaten Altersvorsorge oder zum Bildungssparen verwendet werden. Wer also auf einen Platz in einer öffentlichen Kindertagesstätte verzichtet, soll mit einem Zuschuss zur Privatrente belohnt werden.

Jedoch ist dieses Gesetz ebenso durchgefallen wie das Gesetz zur Überwachung von Prostitutionsstätten. Für den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, ist dies ein Beleg, dass SPD und Grüne »nichts gegen Flatrate-Bordelle und gegen die Ausbeutung von Zwangsprostituierten« unternehmen wollen. Bei Menschenrechtsorganisationen wie Terres des Femmes gilt das Gesetz dagegen eher als wirkungslos und trage »nicht zum Schutz der Prostituierten bei«. So sei noch nicht einmal eine Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe vorgesehen, noch Unterstützungs- und Beratungsangebote für betroffene Frauen.

Acht weitere Gesetzesbeschlüsse des Bundestages ließ der Bundesrat dagegen ohne Beanstandungen passieren. Das seit einiger Zeit viel bemühte Bild einer Blockade im Bundesrat traf somit auch auf diese letzte Sitzung vor den Wahlen nicht zu. Eher könnte man sagen, dass sich die Länderkammer mit ein paar rot-rot-grünen Ohrfeigen von der scheidenden Bundesregierung verabschiedet hat.

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