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Ende eines Schwiegermuttertraums

Abwahl nach Betrugsvorwurf in Henstedt-Ulzburg

  • Olaf Harning
  • Lesedauer: 3 Min.
Mehr als anderthalb Jahre war der Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein) beurlaubt, ihm die Schädigung zweier Kommunen um fast 70 000 Euro vorgeworfen. Fast schien es, als würde aus der Suspendierung eine Endlosgeschichte, doch am Sonntag wählten die Bürger den Verwaltungschef dann doch überraschend klar ab.

Erleichterung in der 27 000-Einwohner-Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Wahlberechtigten am Sonntag für die Abwahl ihres schon seit Februar 2012 suspendierten Bürgermeisters Torsten Thormählen. Dem parteilosen Verwaltungschef dieser Kommune in Schleswig-Holstein wird vorgeworfen, gleich zwei seiner Dienstherren um abzuführende Nebenverdienste betrogen zu haben.

Kampagne per Anzeigen

Der Stein, der Karin Honerlah nach Bekanntwerden der ersten Wahlergebnisse vom Herzen fiel, war beinahe spürbar. Wie auch die Spitzen der übrigen Parteien hatte die Fraktionsvorsitzende der Wählergemeinschaft Henstedt-Ulzburg zuletzt Zweifel am Wahlverhalten im Ort. Denn Konservative Hinterbänkler hatten in Anzeigen und Leserbriefen für ein Scheitern der Abwahl geworben. Weil das Abwahlverfahren eingeleitet wurde, bevor ein rechtskräftiges Urteil gegen Thormählen vorlag, sah man das Institut der Unschuldsvermutung beschädigt. Kritisiert wurde vor allem die Ankündigung von Honerlah & Co, den Bürgermeister selbst bei einem Scheitern der Abwahl nicht zurück ins Amt zu lassen. Doch die meisten Wähler sahen das anders: Mit 77,3 Prozent der Stimmen schickten sie den 49-Jährigen aus dem Rathaus.

Thormählen war seit 2010 im Amt, ihm wird vorgeworfen, als Vorstand der Kommunalbetriebe Ellerau (KBE) zwischen 2007 und 2011 erhebliche Nebeneinkünfte bezogen, die aber nur teilweise angegeben zu haben. Konkret soll er große Teile dieser Einkünfte in gegenseitige Beraterverträge mit einer Firma des KBE-Prokuristen Klaus Lange verschoben haben, um sein Nebeneinkommen unterhalb der gesetzlichen Grenzen der Abführungspflicht zu halten. Erst Anfang 2012 war diese Konstruktion aufgeflogen, bis dahin soll er die Stadt Norderstedt und die Gemeinde Henstedt-Ulzburg um zusammen fast 70 000 Euro geschädigt haben. So offensichtlich der Betrug, so erstaunlich die Gegenwehr in Sachen Abwahl. Offenbar wurde Thormählen hoch angerechnet, dass er Mitte August persönlich zu einer Bürgerversammlung erschien, um sich nach fast eineinhalb Jahren des Schweigens zu erklären. »Er ist der Traum einer jeden Schwiegermutter«, stellte Bürgervorsteher Uwe Schmidt (CDU) anschließend fest, »er kommt einfach gut an.«

Sonst regelmäßig in kommunalpolitische Scharmützel verstrickt, hatten sämtliche 41 Gemeindevertreter geduldig gewartet, bis die Staatsanwaltschaft Ende April schließlich Strafantrag gegen Thormählen stellte. Das darin geforderte Strafmaß von zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Betrugs und Vorenthaltens von Sozialversicherungsabgaben war dann aber Grund genug, um sich einstimmig für seine Abwahl zu entscheiden. Am Sonntag bestätigten die Wähler den Beschluss.

Seit 2012 ehrenamtlich

Doch noch bis Juli 2018 hat Thormählen Anspruch auf große Teile seines Gehalts, erst dann ist er als Bürgermeister Geschichte. Die schon seit Februar 2012 ehrenamtlich geführte Gemeinde will jetzt zügig Neuwahlen in Gang setzen. Dabei hofft Karin Honerlah auf einen gemeinsamen, überparteilichen Kandidaten, der »die Gemeinde in die Neuzeit führt« - ein Seitenhieb mit Blick auf aktuelle Probleme Henstedt-Ulzburgs mit der Vergabe und Abrechnung kommunaler Bauvorhaben.

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