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Gericht entschied über Sportunterricht

(epd). Nach Geschlechtern getrennter Sportunterricht in Schulen ist zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag in Berlin. Damit bestätigten die Richter einen Beschluss der ersten Instanz, wonach Schülerinnen und Schüler an Berliner Schulen keinen Anspruch auf koedukativen Sportunterricht haben. Geklagt hatten die Eltern zweier Mädchen. Sie wollten die Schule ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/834189.gericht-entschied-ueber-sportunterricht.html

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