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Rechte und Pflichten - Streit und Ärger

Mietrecht: Was ist erlaubt im Treppenhaus? (Teil 2 und Schluss)

Das Treppenhaus gehört zu den Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses. Hier treffen die Bewohner immer wieder aufeinander. Welche Rechte und Pflichten Mieterinnen und Mieter im Treppenhaus haben, regeln Mietvertrag und Hausordnung.

Oft müssen aber auch die Gerichte entscheiden, was erlaubt ist und was nicht. Fußmatte und Schuhe Die meisten Gerichte gehen davon aus, dass Mieter vor der Wohnungstür eine Fußmatte auslegen dürfen (Landgericht Berlin, Az. 63s 509/89). Außerdem ist es vielerorts üblich, dass die Hausbewohner bei schlechtem Wetter ihre Schuhe vorübergehend auf der Fußmatte abstellen. Das ist erl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/834753.rechte-und-pflichten-streit-und-aerger.html

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