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Altenteilvertrag gilt auch nach der Scheidung

Urteile im Überblick

Auch nach einer Scheidung können Ex-Ehepartner noch Verpflichtungen aus einem Altenteilvertrag einfordern. Während der Ehe geschlossene Vereinbarungen mit den Eltern eines Partners bleiben bestehen, wenn die Eheleute im Scheidungsverfahren keine andere Regelung vereinbart haben, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 20. Juni 2013 veröffentlichten Urteil (Az. 8 UF 200/12).

In dem verhandelten Fall stritt sich ein geschiedenes Paar aus Ascheberg um die Beerdigungs- und Grabpflegekosten der Eltern des Mannes. Der Hintergrund: 15 Jahre vor ihrer Trennung hatten die Eltern in einem Altenteilvertrag den beiden ihr Grundstück in Ascheberg übertragen. Dafür erhielten sie ein lebenslanges Wohnrecht in der Erdgeschosswohnung des Hauses. Außerdem verpflichteten sich ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/834759.altenteilvertrag-gilt-auch-nach-der-scheidung.html

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