Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Land muss Schaden zahlen

Urteil zur Überschwemmung

Werden an einer Straße die Entwässerungsgräben so geändert, dass sie bei Starkregen anfallendes Wasser nicht mehr aufnehmen können, haftet die zuständige öffentliche Körperschaft. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, verurteilte das Oberlandesgericht Hamm am 13. März 2013 (Az. 11 U 198/10) das Bundesland Nordrhein-Westfalen, zu Schadenersatz an zwei überschwemmten Pkw.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/835333.land-muss-schaden-zahlen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.