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Land muss Schaden zahlen
Urteil zur Überschwemmung
Werden an einer Straße die Entwässerungsgräben so geändert, dass sie bei Starkregen anfallendes Wasser nicht mehr aufnehmen können, haftet die zuständige öffentliche Körperschaft. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, verurteilte das Oberlandesgericht Hamm am 13. März 2013 (Az. 11 U 198/10) das Bundesland Nordrhein-Westfalen, zu Schadenersatz an zwei überschwemmten Pkw.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/835333.land-muss-schaden-zahlen.html
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