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Interpretation
Mietvertrag
Eine unwirksame Befristung von Mietverträgen kann als Kündigungsverzicht interpretiert werden. Wenn sich die Befristung eines Mietvertrages im Nachhinein als unwirksam herausstellt, kann eine derartige Klausel als beiderseitiger Kündigungsverzicht interpretiert werden. Auf diesen Entscheid des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Juli 2013 (Az. VIII ZR 388/12) verweist Haus & Grund Deut...
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