Interpretation
Mietvertrag
Eine unwirksame Befristung von Mietverträgen kann als Kündigungsverzicht interpretiert werden.
Wenn sich die Befristung eines Mietvertrages im Nachhinein als unwirksam herausstellt, kann eine derartige Klausel als beiderseitiger Kündigungsverzicht interpretiert werden. Auf diesen Entscheid des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Juli 2013 (Az. VIII ZR 388/12) verweist Haus & Grund Deutschland. »Vertragsparteien sind an den legitimen Zweck einvernehmlicher Vereinbarungen gebunden, auch wenn die konkrete Regelung unwirksam ist«, so der Rechtsexperte Gerold Happ.
Die Vertragsparteien waren auf Wunsch des Mieters ein befristetes Mietverhältnis eingegangen. Diese Befristung war unwirksam, weil kein gesetzlicher Befristungsgrund vorlag. Der Vermieter wollte das Mietverhältnis vorzeitig wegen Eigenbedarfs kündigen. Der BGH lehnte ab, weil er die unwirksame Vereinbarung in einen wirksamen, beidseitigen Kündigungsverzicht umdeutete.
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.