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Private Krankenkasse wollte Kostenersatz beschränken
Rechtsstreit um zu teures Hörgerät
Ein schwerhöriger Münchner ist privat krankenversichert. In den Bedingungen der Versicherung stand folgende Klausel: »Kosten für Hörhilfen« werden nur bei »angemessener Ausführung« erstattet. Auf diese Klausel berief sich die Versicherung, als der Versicherte eine hohe Rechnung einreichte. Der behandelnde Arzt hatte ihm Hörgeräte für beide Ohren verordnet, die zusammen 4105 Euro kosteten....
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/835345.private-krankenkasse-wollte-kostenersatz-beschraenken.html
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