Höhere Entschädigung für NSU-Opfer abgelehnt

  • Lesedauer: 1 Min.

Köln (dpa/nd). Ein Gericht hat eine höhere Entschädigung für ein NSU-Opfer abgelehnt. In welchem Umfang die Opfer der Neonazi-Terroristen entschädigt würden, sei eine politische und keine rechtliche Entscheidung, argumentierte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag. Der Kläger war 2004 beim Nagelbombenanschlag in der überwiegend von Türken bewohnten Keupstraße in Köln-Mülheim verletzt worden. Nachdem 2011 deutlich geworden war, dass auch dieser Anschlag wohl auf das Konto der NSU ging, zahlte die Bundesregierung dem Mann - wie anderen Opfern der rechtsextremen Terrorzelle - eine Entschädigung. Als anerkannter Härtefall bekam er 13 000 Euro. Er hielt dies aber für nicht angemessen und klagte auf nochmals 17 000 Euro.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.