Höhere Entschädigung für NSU-Opfer abgelehnt

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Köln (dpa/nd). Ein Gericht hat eine höhere Entschädigung für ein NSU-Opfer abgelehnt. In welchem Umfang die Opfer der Neonazi-Terroristen entschädigt würden, sei eine politische und keine rechtliche Entscheidung, argumentierte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag. Der Kläger war 2004 beim Nagelbombenanschlag in der überwiegend von Türken bewohnten Keupstraße in Köln-Mülheim verletzt worden. Nachdem 2011 deutlich geworden war, dass auch dieser Anschlag wohl auf das Konto der NSU ging, zahlte die Bundesregierung dem Mann - wie anderen Opfern der rechtsextremen Terrorzelle - eine Entschädigung. Als anerkannter Härtefall bekam er 13 000 Euro. Er hielt dies aber für nicht angemessen und klagte auf nochmals 17 000 Euro.

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