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Keine Ruhe auf dem Totenacker

Jörg Meyer über das Gerichtsurteil zu Grabsteinen aus Kinderarbeit

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht haben die Nürnberger Friedhofsordnung gekippt. Sie sah vor, dass auf den Totenäckern der Frankenmetropole keine Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die von Kinderhänden geformt wurden. Wer soll das überprüfen, fragten die Richter und urteilten, dass eine Zertifizierungsstelle her muss, damit die Friedhofsordnung in der gewünschten Form Bestand haben kan...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/836219.keine-ruhe-auf-dem-totenacker.html

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