Keine Ruhe auf dem Totenacker

Jörg Meyer über das Gerichtsurteil zu Grabsteinen aus Kinderarbeit

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht haben die Nürnberger Friedhofsordnung gekippt. Sie sah vor, dass auf den Totenäckern der Frankenmetropole keine Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die von Kinderhänden geformt wurden. Wer soll das überprüfen, fragten die Richter und urteilten, dass eine Zertifizierungsstelle her muss, damit die Friedhofsordnung in der gewünschten Form Bestand haben kann. Viele Gemeinden haben auf den Richterspruch gewartet, bevor sie ihre Friedhofsordnungen ändern, andere werden nun die Änderungen rückgängig machen müssen. Das gestrige Urteil ist ein zweischneidiges.

Juristisch ist es nicht zu beanstanden. Nur von unabhängigen Stellen kann überprüft werden, ob ein Grabstein tatsächlich kinderarbeitsfrei hergestellt wurde und damit der örtlichen Friedhofsordnung entspricht - aber auch der Konvention 182 der UN-Arbeitsorganisation ILO. Die richtet sich deutlich gegen Kinderarbeit. Aber: Oft sind die Zertifikate zu sozialen oder ökologischen Standards kaum den Kleber wert, mit dem sie auf ein Produkt gepappt werden. Ein lukrativer Handelszweig, ja, man kann derlei Zertifizierung auch kaufen, aber ein wirklicher Schutz gegen Kinderarbeit? Kaum. Nun wird es vermutlich Jahre dauern, bis eine wirksame Barriere gegen Grabsteine aus Kinderarbeit errichtet ist. Das ist ärgerlich.

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