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Vermieter muss sich an alten Mietvertrag halten

Karlsruhe. Ist in einem Mietvertrag die Kündigung der Wohnung nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt worden, muss sich nach dem Verkauf der Wohnung auch der neue Vermieter daran halten. Dies hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof im Fall eines Berliner Mieters klargestellt. Im verhandelten Rechtsstreit hatte eine Vermieterin dem Mieter vertraglich zugesichert, dass das Mietverhältnis grundsätzlic...

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