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Rechnungshof rügt Zulagen im Landtag

Unzulässige Zahlungen an Thüringer Abgeordnete

Rudolstadt. Der Thüringer Rechnungshof hat die Zulagen für Landtagsabgeordnete mit besonderen Aufgaben gerügt. Nach geltendem Recht sei es unzulässig, wenn Fraktionen aus den ihnen zugewiesenen Mitteln Extrazahlungen etwa an Vorsitzende von Ausschüssen oder Arbeitskreisen zahlten, heißt es in einer Stellungnahme der Prüfer für Landtagspräsidium und Fraktionen. Ein Sprecher der Rudolstädter Behö...

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