Rechnungshof rügt Zulagen im Landtag

Unzulässige Zahlungen an Thüringer Abgeordnete

  • Lesedauer: 2 Min.

Rudolstadt. Der Thüringer Rechnungshof hat die Zulagen für Landtagsabgeordnete mit besonderen Aufgaben gerügt. Nach geltendem Recht sei es unzulässig, wenn Fraktionen aus den ihnen zugewiesenen Mitteln Extrazahlungen etwa an Vorsitzende von Ausschüssen oder Arbeitskreisen zahlten, heißt es in einer Stellungnahme der Prüfer für Landtagspräsidium und Fraktionen. Ein Sprecher der Rudolstädter Behörde bestätigte am Montag einen entsprechenden Medienbericht. Demnach hält der Rechnungshof sogar einen Rückforderungsanspruch für möglich. Die Regelungen in Thüringen sind seit Jahren ein Streitthema und mussten nach Urteilen des Bundes- und Landesverfassungsgerichts zweimal nachgebessert werden.

Zuletzt hatte der Landtag 2003 beschlossen, für Parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende Aufwandsentschädigungen zu zahlen. Über diese gesetzlich zugestandenen Regelungen hinaus zahlten nach Rechnungshofangaben einige Fraktionen diesen Funktionären sowie Arbeitskreisvorsitzenden aus der Fraktionskasse Zulagen. Für sie gebe es weder eine gesetzliche Basis noch seien sie durch Gerichtsurteile gedeckt. Die Zeitung zitiert aus dem Votum der Prüfer auch, dass Landtag und Fraktionen sich unter bestimmten Bedingungen entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verhalten könnten. Zudem gebe es kaum Sanktionsmöglichkeiten.

Fraktionen und Landtag haben nun Gelegenheit für Stellungnahmen zu dem Papier der Prüfbehörde. Die SPD-Fraktion erklärte, sie zahle keine derartigen Zulagen, da sie aus Sicht der Fraktion unzulässig seien. Die anderen Fraktionen sollten sich »erklären«, um Schaden für die Demokratie durch einen Generalverdacht zu vermeiden, forderte der parlamentarische Geschäftsführer Werner Pidde. dpa/nd

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