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Richter geben einer ETA-Kämpferin Recht

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Spanien wegen nachträglicher Verlängerung der Haftstrafe für eine Aktivistin der baskischen Untergrundorganisation ETA verurteilt. Spanien müsse die 55-jährige Ines Del Rio Prada »unverzüglich freilassen«, stellte das Gericht am Montag fest. Die Richter wiesen Madrid an, der wegen Verwicklung in mehrere Anschläge verurteilten Frau Schme...

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