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Reformation für alle - aber nur 2017

Mehrheit der Bundesländer für gesetzlichen Feiertag

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Bislang ist der Reformationstag nur in einigen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Jetzt zeichnet sich ab, dass er am 31. Oktober 2017 einmalig bundesweit begangen werden könnte. Das 500. Jubiläum des Thesenanschlags von Martin Luther an die Wittenberger Schlosskirche wollen fast alle Bundesländer besonders würdigen, wie eine dpa-Umfrage ergab. Berlin und Bayern reagierten zurückhaltend.

»Ein 500-jähriges Jubiläum ist etwas Besonderes«, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Rainer Haseloff (CDU), bereits im September. Ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag wäre aus seiner Sicht ein wichtiges Symbol, um die Bedeutung der Reformation nicht nur für die Geschichte des christlichen Glaubens, sondern auch beispielsweise für die deutsche Sprache hervorzuheben. Sachsen-Anhalt gilt als ein Stammland der Reformation. Am 31. Oktober 1517 soll Luther der Überlieferung zufolge 95 Thesen gegen den Ablasshandel an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen haben, womit die Erneuerung (Reformation) eingeleitet wurde.

Thüringens Landesregierung ist ebenfalls für einen bundesweiten gesetzlichen Feiertag am Reformationstag 2017. »Der Reformationstag steht für ein herausragendes Datum in der Religions- und Geistesgeschichte weit über Deutschland hinaus«, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei. »Es wäre angemessen, 500 Jahre danach daran mit einem bundesweiten Feiertag zu erinnern.« Auf der Wartburg im thüringischen Eisenach hatte der vom Papst unter Bann gestellte Luther nach seinem Auftritt beim Reichstag in Worms 1521 die Bibel übersetzt.

Auch aus anderen Ländern gibt es Zustimmung für einen bundesweiten Feiertag am 31. Oktober 2017: Rheinland-Pfalz würde nach Angaben von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bei der Regelung mitmachen. Zustimmung signalisierten auch Schleswig-Holstein und das Saarland.

In Nordrhein-Westfalen ist ein entsprechender Gesetzentwurf in Vorbereitung. Das Düsseldorfer Kabinett werde in Kürze über dieses »Einzelfallgesetz« beraten, das nur diesen einen Tag betrifft, teilte die Staatskanzlei in Düsseldorf mit. Auch das grün-rote Kabinett in Baden-Württemberg sprach sich dafür aus. Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) erklärte schon im März, die Reformation habe die Gesellschaft, die Politik und die Kultur nachhaltig beeinflusst. »Das Reformationsjubiläum 2017 ist deshalb ein deutschlandweit und international beachtetes und über den Raum der christlichen Kirchen hinaus bedeutsames Ereignis.«

Hamburg hat bereits im vergangenen Mai beschlossen, das 500. Jubiläum einmalig zum Feiertag zu machen. Im selben Monat änderten auch Bremen und Niedersachsen ihr Feiertagsgesetz. Auch die Landesregierung in Hessen hat den einmaligen Feiertag bereits beschlossen.

Verhalten äußerte sich der Berliner Senatssprecher Richard Meng. Die Hauptstadt habe sich zu dem Thema noch nicht positioniert. Auch Bayern hat sich noch nicht endgültig festgelegt. Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) sagte, es handle sich um einen überlegenswerten Vorschlag. Luther sei eine prägende Gestalt und Vorbild für viele Christen in Deutschland.

Der Reformationstag, der 2017 auf einen Dienstag fällt, ist nur in den evangelisch geprägten Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ein gesetzlicher Feiertag. Die Evangelische Kirche in Deutschland hatte einen nationalen Feiertag angeregt. dpa/nd

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