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Abrechnung bis 31. Dezember

Betriebskosten

Vermieter, die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen die Abrechnung bis 31. Dezember dem Mieter vorlegen, sonst bleibt er auf Nachforderungen sitzen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/838077.abrechnung-bis-dezember.html

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