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Wer das Tier nicht erkennt, darf es nicht erschießen

Wer sich als Jäger vor dem Schuss nicht vergewissert, auf was er schießt, darf keinen Waffenschein besitzen. Das entschied am Dienstag das Berliner Verwaltungsgericht. Es gehöre zu den elementaren Verhaltensregeln des Gebrauchs von Schusswaffen bei der Jagd, dass der Jäger einen Schuss nur dann abgeben darf, wenn er sich über das Tier, das er »beschießen« möchte, vergewissert hat, erklärten die Be...

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