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Auflagen für Heime der Haasenburg rechtswidrig

Cottbus. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat verschärfte Auflagen des Landesjugendamtes für die drei umstrittenen Kinderheime der Haasenburg GmbH für rechtswidrig erklärt, weil die Begründung dafür nicht ausreichend gewesen sei. Damit habe das Gericht einem Widerspruch der Betreibergesellschaft gegen die Verfügung vom 30. August stattgegeben, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Der am Mittwoc...

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