Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Polizei darf bei Demos nicht unerkannt bleiben

Göttingen. Zumindest in Niedersachsen darf sich die Polizei nicht mehr unerkannt in zivil unter Demonstranten mischen. Das hat das Göttinger Verwaltungsgericht jetzt entschieden. Die Göttinger Anti-Atominitiative hatte geklagt, weil Zivilpolizisten ihre Mahnwachen observierten, ohne sich zu erkennen zu geben. Das Gericht gab der Klägerin Recht: Im Niedersächsischen Versammlungsgesetz sei klar fest...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/838351.polizei-darf-bei-demos-nicht-unerkannt-bleiben.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.