Polizei darf bei Demos nicht unerkannt bleiben

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Göttingen. Zumindest in Niedersachsen darf sich die Polizei nicht mehr unerkannt in zivil unter Demonstranten mischen. Das hat das Göttinger Verwaltungsgericht jetzt entschieden. Die Göttinger Anti-Atominitiative hatte geklagt, weil Zivilpolizisten ihre Mahnwachen observierten, ohne sich zu erkennen zu geben. Das Gericht gab der Klägerin Recht: Im Niedersächsischen Versammlungsgesetz sei klar festgelegt, dass sich alle Polizisten gegenüber der Versammlungsleitung zu erkennen geben müssten. Dies gelte auch für in Zivilkleidung auftretende Kräfte. Da es sich um eine Entscheidung mit bundesweiter Bedeutung handelt, ließ die Kammer eine Berufung zu. nd/rpl

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