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Eintrag ins Grundbuch
Mit der Billigung des Zweiten Eigentumsfristengesetzes (2. EFG) durch den Bundesrat (Drucksache 736/99 - Beschluss) ist die Frist bis Herstellung des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs in den neuen Ländern ein weiteres Mal, und zwar bis Anfang 2001 verlängert worden. Wir betonen das, da Leser immer wieder danach fragen. Betroffene, deren Rechte auf selbstständiges Gebäudeeigentum sowie dingliche...
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