Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Kein Grund für Kündigung

  • Lesedauer: 1 Min.

Sanierungsarbeiten an der Fassade zogen sich über Monate hin. Der damit verbundene Baustellenlärm veranlasste einen Mieter, die Miete zu mindern. Daraufhin wur de dem Mieter fristlos gekündigt. Aber er ließ sich nicht beeindrucken, weil Mietminderung bei einem »Mangel an der Mietsache« gesetzlich garantiertes Recht ist. Der Vermieter reichte daraufhin beim Amtsgericht Wiesbaden die Räumungsklage ein. Dazu das Gericht: Mietminderung wegen dauerhaftem Lärm rechtfertigt keine Kündigung. Die Minderung müsse auch nicht vom Vermieter genehmigt werden. Demzufolge sei auch die Räumungsklage unzulässig (Az. 91 C 649/99-16).

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal