- Politik
- ^B Mietminderung |
Kein Grund für Kündigung
Sanierungsarbeiten an der Fassade zogen sich über Monate hin. Der damit verbundene Baustellenlärm veranlasste einen Mieter, die Miete zu mindern. Daraufhin wur de dem Mieter fristlos gekündigt. Aber er ließ sich nicht beeindrucken, weil Mietminderung bei einem »Mangel an der Mietsache« gesetzlich garantiertes Recht ist. Der Vermieter reichte daraufhin beim Amtsgericht Wiesbaden die Räumungsklage ein. Dazu das Gericht: Mietminderung wegen dauerhaftem Lärm rechtfertigt keine Kündigung. Die Minderung müsse auch nicht vom Vermieter genehmigt werden. Demzufolge sei auch die Räumungsklage unzulässig (Az. 91 C 649/99-16).
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.