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Extensive Auslegung der Gesetze
Arbeitgeber solcher Betriebe legen gern diese Bestimmung extensiv aus, um Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auszuhebein. Hier ein typischer Fall: Der Privatfunk ffn sowie die Herausgeber von »Berliner Kurier« und »Wirtschaftswoche« wollten ihrem jeweiligen Betriebsrat das Recht auf Mitbestimmung bei der Arbeitszeitregelung für Redakteure absprechen - und zogen vor Gericht. Vor den Arbeitsgeric...
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