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Extensive Auslegung der Gesetze

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Arbeitgeber solcher Betriebe legen gern diese Bestimmung extensiv aus, um Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auszuhebein.

Hier ein typischer Fall: Der Privatfunk ffn sowie die Herausgeber von »Berliner Kurier« und »Wirtschaftswoche« wollten ihrem jeweiligen Betriebsrat das Recht auf Mitbestimmung bei der Arbeitszeitregelung für Redakteure absprechen - und zogen vor Gericht.

Vor den Arbeitsgerichten unterlagen sie auf allen Ebenen, so dass sich die Arbeitgeber entschlossen, mit einer Ver fassungsbeschwerde gegen die Arbeitsgerichts-

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