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  • Politik
  • Semperoper in Dresden darf nicht kürzen

Etappensieg

  • Nils Floreck
  • Lesedauer: 1 Min.

Nun hat auch die zweite Instanz Konwitschny Recht gegeben: Seine Inszenierung «Die Csärdasfürstin» darf nur ungekürzt gespielt werden. Das Gericht hat nicht nur auf Fehler des Intendanten Albrecht im Vorfeld verwiesen, sondern auch auf das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf Kunstfreiheit. Insofern hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung. Es stellt die Rechte des Künstlers im Zweifel über kommerzielle Argumente. Doch mehr als ein Etappensieg ist das nicht.

Albrecht möchte gern die umstrittenen Aufführungen von Konwitschny - und die Busladungen voller Touristen, die der Semperoper viel Geld bringen. Nur will diese Klientel eben keine provozierenden Aufführungen sehen, sondern einen schönen Abend erleben. Albrecht hat nach dem Urteil als Intendant das Recht, die Inszenierungganz abzusetzen. Doch dann wäre das gesamte investierte Geld verloren.

Damit bleibt die Frage, ob bei ständigen Kürzungen im Kulturhaushalt innovative Kunst noch möglich ist. Bei zu engen finanziellen Rahmenbedingungen bestimmt nämlich nicht mehr der Intendant allein das Programm, sondern die Geschäftsführung verweist darauf, was sich rechnet und was nicht. Dieses Problem wird kein -Gericht der Welt lösen können.

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