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Zweifel angebracht: Das Beispiel Siegfried Nonne
Zweifel an Kronzeugenaussagen sind indes angebracht. So führte die Bundesanwaltschaft in den Ermittlungen gegen die RAF den Kronzeugen Siegfried Nonne. Zunächst Spitzel des hessischen Verfassungsschutzes nahm Nonne im Juli 1991 Kontakt zu den Verfassungsschütze^n #uf und präsentierte vermeintliche Informationen über den RAF-Anschlag auf den Chef der Deutschen Bank, Alfred Herr hausen, im November ...
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