Zweifel angebracht: Das Beispiel Siegfried Nonne
Zweifel an Kronzeugenaussagen sind indes angebracht. So führte die Bundesanwaltschaft in den Ermittlungen gegen die RAF den Kronzeugen Siegfried Nonne. Zunächst Spitzel des hessischen Verfassungsschutzes nahm Nonne im Juli 1991 Kontakt zu den Verfassungsschütze^n #uf und präsentierte vermeintliche Informationen über den RAF-Anschlag auf den Chef der Deutschen Bank, Alfred Herr hausen, im November 1989 Nonne sagte aus, die eigene Wohnung in der Nähe des Tatortes der RAF als Basislager zur Verfügung gestellt zu haben: als angeblicher Mittäter war er prompt Kronzeuge. 1996 wurde Christoph Seidler wegen des Herr hausen-Mordes angeklagt, obgleich es Hinweise für dessen Beteiligung - abgesehen von den Aussagen Nonnes - nicht gab. Im Juli 1992 hatte der in einer ARD-Sendung sogar erklärt, die RAF-Geschichte komplett erfunden zu haben, widerrief aber diesen Widerruf erneut. Seidler, der sich den Behörden freiwillig stellte und dem nie ein Zusammenhang mit der RAF nachgewiesen werden konnte, blieb frei.
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