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Wer ist verpflichtet, welche Lasten zu tragen?

Wie ist das mit der Pflicht, Lasten bei der vertraglichen Grundstücks- resp. Gebäudenutzung zu tragen? Leser fragen immer wieder nach öffentlichen und anderen Lasten, die ihnen von Kommunen oder Privateigentümern aufgebürdet werden. Unser Autor, Rechtsanwalt Prof. Dr. JOACHIM GÖHRING, Berlin, gibt dazu einen Überblick.

Der Begriff der Lasten ist im BGB nicht gesetzlich definiert - ausgehend von der grundsätzlichen Verteilungsregelung in § 103 BGB sowie der Regelung in einzelnen Schuldverhältnissen (Miete, Pacht, Nutzungsverhältnis nach Schuldrechtsanpasungsgesetz - SchuldRAnpG) nehmen Gesetzgebung und Rechtsprechung folgende Unterscheidungen vor: Lasten sind an die Sache anknüpfende Verpflichtungen zur Leistung,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/87245.wer-ist-verpflichtet-welche-lasten-zu-tragen.html

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