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Das Miethöhegesetz bestimmt Möglichkeiten und Grenzen der Vermieter
Das Miethohegesetz (MHG) bietet Vermietern nach Modernisierungsmaßnahmen zwei Möglichkeiten zur Mieterhöhung: Sie können nach § 3 MHG bis zu 11 Prozent der Kosten auf die Miete umlegen oder die Miete der nunmehr modernisierten Wohnung auf die ortsübliche Höhe bei vergleichbarem Wohnraum anheben, wie das § 2 MHG vorsieht. Es sind sogar beide Maßnahmen nebeneinander zulässig, wenn die einjährige War...
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